Pflegekräfte
Du benötigst eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft, gerne auch mit Fachweiterbildung im Funktionsbereich Intensiv / Anästhesie / IMC oder OP-Pflege.
Für alle gilt: Es gibt neben den fachlichen Qualifikationen auch einige persönliche Eigenschaften, sogenannte Softskills, die du mitbringen solltest, um in neuen Situationen besser zurecht kommen zu können. Wichtig sind Zuverlässigkeit, Flexibilität und die Fähigkeit, schnell, selbstsicher und eigenständig arbeiten zu können. Ebenso hilfreich sind auch Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen, gute kommunikative Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit.
Ja.Es besteht von deiner Seite aus eine Informationspflicht gegenüber dem Hauptarbeitgeber, wenn du beabsichtigst eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Wenn der Hauptarbeitgeber keine Nebenbeschäftigung gestattet, darfst du i.d.R. nicht zusätzlich temporär arbeiten.
ANÜ ist die Kurzform für Arbeitnehmerüberlassung. In dieser Beschäftigungsart ist Medical Experts Kern dein Arbeitgeber und wir „überlassen“ dich für die Dauer des Einsatzes der jeweiligen Einrichtung.
Als Entleiher wird ein Unternehmen (z.B. eine Klinik) bezeichnet, das eine Arbeitnehmerüberlassung als Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Dein Arbeitgeber sind wir, die Medical Experts Kern GmbH. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dir und der Firma Medical Experts Kern GmbH geschlossen.
Die Arbeitsverträge sind in der Regel 1 Jahr befristet und gehen, sofern nicht anders vereinbart, danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.
Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder senden Sie bitte die geforderten Unterlagen eingescannt per E-Mail an info@medical-experts-kern.de
Der Lebenslauf sollte aktuell in tabellarischer Form und aussagekräftig sein. Folgende Inhalte sollten nicht fehlen:
Link: Kontaktformular
Damit wir dich als examinierte Pflegekraft vermitteln können, müssen wir sicherstellen, dass du über die erforderlichen Berufsqualifikationen verfügst. Darüber hinaus erleichtert ein aussagekräftiges Profil jeder/jedem Personalverantwortlichen die Entscheidung.
Pflegefachkräfte
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit meldest du dich bitte bis spätestens 10 Uhr des 1. Krankheitstages an deinem Einsatzort und bei Medical Experts Kern. Ab dem 3. Krankheitstag benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Der Tätigkeitsnachweis muss unterschrieben, von der Klinik gegengezeichnet und bis spätestens zum 2. Kalendertag des Folgemonats bei uns eingereicht sein. Du erhältst zum 15. des Folgemonats das Gehalt auf dein Konto überwiesen. Natürlich ist es nach Absprache möglich, einen „Gehaltsvorschuss“, eine sogenannte Abschlagszahlung zu erhalten. Die Höhe wird individuell bei Vertragsschluss besprochen.
Anreise
Wie komme ich am besten zum Einsatzort? Wie viel Zeitpuffer sollte ich einplanen?
Kontaktperson
Wer ist meine Ansprechpartnerin oder mein Ansprechpartner in der medizinischen Einrichtung? Wo treffe ich sie oder ihn? Über welche Telefonnummer kann ich sie oder ihn im Notfall erreichen?
Schlüssel & Co
Welche Dokumente muss ich für den ersten Einsatztag mitbringen und was sollte ich während meines Einsatzes bei mir tragen?
Lageplan
Wo kann ich meine persönlichen Sachen einschließen? Wo kann ich parken?
Technik
Welche medizinischen Geräte und Computerprogramme werden genutzt? Wer kann mir eine Einführung geben?
Klinikrichtlinien
Gibt es klinikspezifische Richtlinien?
Kolleginnen und Kollegen
Mit wem arbeite ich zusammen? Wen kann ich bei fachlichen, technischen oder organisatorischen Fragen kontaktieren?
Arbeitsnachweis
Wer unterzeichnet meinen Stundenzettel?
Für die Dauer deines Einsatzes wird i.d.R. eine Unterkunft durch die jeweilige Einsatzklinik gestellt. Je nach Situation suchen wir auch direkt eine Unterkunft für dich. Hierbei entstehen keinerlei zusätzlichen Kosten für dich.
Falls du mit Haustieren reist, geben wir unser Bestes, dass es dich begleiten darf.
Wir übernehmen i.d.R. eine monatliche Anreise zum Kunden. Die restlichen Kosten können i.d.R. bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Ob wir deine Reise- oder Fahrtkosten übernehmen, beantwortet dir gerne deine Ansprechpartnerin bzw. -partner bei Medical Experts Kern.
Die Beschäftigungsdauer richtet sich nach dem Bedarf des Entleihers. Der einzelne Leiharbeitnehmer darf jedoch grundsätzlich maximal 18 Monate am Stück bei einem Entleiher beschäftigt sein. Danach muss der Arbeitnehmer für mind. 3 Monate und 1 Tag den Entleiher wechseln. Erfahrungsgemäß liegt die Mindesteinsatzdauer bei einem Entleiher bei einem Monat.
Jeder Einsatz wird vor Ort mit dir besprochen. Uns, aber auch den Kliniken, ist es wichtig, dass Sie gut eingearbeitet und in das Team integriert werden. Dies ist bei häufigen kurzen Einsätzen oft nicht möglich.
Datenschutz ist uns wichtig. Wir verarbeiten deine Daten gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung.
Alle Unterlagen, die du bei uns einreichst, werden vertraulich behandelt. Detaillierte Informationen zu den Empfängerinnen und Empfängern findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Hier geht es zum Organigramm und zu Ihren Ansprechpartnern.
Deine Frage wurde noch nicht beantwortet? Dann rufe uns unter 06341-988998-0 an oder schreibe uns eine
E-Mail an: info@medical-experts-kern.de
Wer stehen bleibt, verliert! Daher sind wir als Unternehmen stark daran interessiert, dass du dich als Mitarbeiter kontinuierlich weiterentwickelst. Hierfür haben wir für unsere Mitarbeiter den internen Schulungsbereich Pflegecampus geschaffen. Hier kannst du nach Belieben an diversen lehrreichen Schulungen teilnehmen.
Solltest du an einer externen Schulung interessiert sein, scheue dich nicht uns zu kontaktieren, wir finden dann gemeinsam eine Möglichkeit dies umzusetzen.
Ansprechpartner für externe Schulungen und Weiterbildungen:
Timo Kern
Chief Executive Officer
Tel.: 06341 / 988 998 – 2
Mobil: 0157 / 558 590 21
E-Mail: t.kern@medical-experts-kern.de
Ja, dies kannst du dem IGZ Tarifwerk entnehmen.
Volle Lohnfortzahlung im Urlaub und Krankheit anhand von Schnittlohn der letzten 3 Monate.
Ja, du bist in jedem Fall, wie in jedem Anstellungsverhältnis, sozialversichert.
Ja, du hast Anspruch im Rahmen des iGZ-Tarifwerks
Passgenaue Einsätze
deinen Wünschen entsprechend
Selbstbestimmung und Flexibilität
Du bestimmst deine Dienste hinsichtlich Zeitraum und Umfang selbst und hast Mitsprache bei der Dienstplangestaltung
Vielfältige Einblicke
Lerne unterschiedliche medizinische Einrichtungen kennen und sammle enorme Berufs- und Lebenserfahrung
Spitzenkonditionen
Profitiere von einer attraktiven Vergütung und Sonderleistungen
Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Lerne Deutschland in all seiner Vielfalt kennen
Verbinden das Schöne mit dem Nützlichen
Arbeite zum Beispiel auch einmal dort, wo Freunde wohnen oder du schon immer mal hin reisen wolltest
Für alle Fragen zum Thema Coronavirus haben wir eine eigene FAQ geschaffen. Hier findest du Antworten zu Fragen rund um deinen Einsatz und dein Verhalten im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtes darauf sowie weiterführende Informationen von öffentlichen Stellen.
Natürlich Ja! Sollten sich Unfälle auf Dienstreisen ereignen, bezeichnet man diese als Wegeunfälle. Für die Fahrt zum Arbeitsplatz hat der Versicherte die freie Wahl bezüglich Fahrstrecke und Verkehrsmittel. Allerdings darf er von der gewählten Strecke nicht abweichen oder die Fahrt für private Aktivitäten unterbrechen. Für diese Zeiträume der Abweichungen und private Aktivitäten erlischt der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft.
Medical Experts Kern GmbH:
Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie zunächst die gewohnte Lohnfortzahlung. Danach übernimmt die Berufsgenossenschaft und zahlt u. a. Verletztengeld. Neben dem Verletztengeld, das bei einem Arbeitsunfall mit Langzeitfolgen den Lebensunterhalt sichern soll, besteht auch die Möglichkeit, Kosten in Bezug auf Rehabilitationsmaßnahmen erstattet zu bekommen. Dazu zählen unter anderem:
Der Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaften kann nur bestehen, wenn diese von deinem Unfall Kenntnis erlangen. Ein Bagatellunfall (bspw. Stich-/Schnittverletzung) muss im ersten Augenblick nicht zwangsläufig zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, kann jedoch schwerwiegende Spätfolgen nach sich ziehen. Diese Spätfolgen werden nur anerkannt, wenn der ursprüngliche Unfall ausreichend dokumentiert/gemeldet worden ist.
Sollte sich ein Arbeits- oder Wegeunfall ereignet haben, bist du verpflichtet, dies unverzüglich zu melden. Bitte informiere die Stationsleitung und direkt im Anschluss uns!
Zudem musst du dich in das Verbandbuch des Kunden und in unser Verbandbuch eintragen. Unser ausgefülltes Verbandbuch schickst du bitte an: arbeitsschutz@medical-experts-kern.de
Hier findest du das Verbandbuch:
Arbeitsunfall-Verbandbuch Medical-Experts-Kern
Auf dem Hinweg und auf dem Rückweg zur Arbeitsstelle sind die Mitarbeitenden über den jeweiligen Unfallversicherungsträger versichert. Hierbei ist nicht entscheidend, welches Fortbewegungsmittel genutzt wird.
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit oder auf Arbeits- und Dienstwegen erleiden. Es muss also ein ursächlicher Zusammenhang zu der beruflichen Tätigkeit bestehen. Arbeits- und Wegeunfälle fallen unter den Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaften.
Aktiv Zukunft gestalten – bleibe mit uns auf der Erfolgsspurund kontaktiere unser Team: Akademie.Wir informieren Dich über unsere Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote.